Aufklaerungspflichten Des Buergschaftsglaeubigers

Bok av Wolfgang G Burghardt
Ist der Burgschaftsglaubiger vor und nach Abschluss des Burgschafts- vertrages verpflichtet, den Burgen spontan uber Umstande in Kennntnis zu setzen, die fur die Gefahr einer Inanspruchnahme aus der Burgschaft bedeutsam sind? Das Burgerliche Gesetzbuch enthalt keine entsprechende Bestimmung. Indes hat die Rechtsprechung bei anderen Vertragstypen eine Vielzahl von Aufklarungspflichten statuiert. In dieser Arbeit soll den auch fur die Praxis bedeutsamen Fragen nachgegangen werden, ob angesichts der Funktion der Burgschaft als Sicherungsmittel Aufklarungspflichten grundsatzlich nicht in Betracht kommen und unter welchen Voraussetzungen solche Pflichten ausnahmsweise zu bejahen sind."